Freiheit auf Probe. Bewährungshilfe zwischen Resozialisierung und Risiko in der Bundesrepublik Deutschland, 1950-2000

Assoziiertes Dissertationsprojekt

Der Aussetzung einer Strafe oder eines Strafrestes zur Bewährung liegt der Gedanke der Resozialisierung zugrunde und damit die Annahme, dass sich jeder Mensch für ein Leben ohne Straftaten entscheiden könne. Das Bewährungshilfesystem unterlag jedoch seit seiner Institutionalisierung in den 1950er Jahren unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen von Hilfe und Kontrolle, die sich weit eher durch die veränderte soziale, wissenschaftliche und mediale Landschaft erklären lassen als durch kriminologische Datenerhebung. Tendenzen von Liberalisierung und Versicherheitlichung verliefen während des Untersuchungszeitraums zum Teil gleichzeitig.

Das Projekt untersucht die Idee und Praxis der Bewährungshilfe als eine Form des social engineering. Dabei wird nach den Regelkatalogen normativen Verhaltens der sich Bewährenden gefragt, die sozialpolitischen Regelungsstrategien staatlicher und gesellschaftlicher Akteure betrachtet und herausgearbeitet, inwieweit staatliche, kirchliche und private Träger auf Formen der Selbstregulierung setzten. Transnationale Bezüge werden insbesondere zu England hergestellt, wo sich das Bewährungshilfesystem schon früher als in Deutschland an Risikobewertungsstrategien orientierte.

Als Quellengrundlage dienen neben kriminologischer und sozialtherapeutischer Fachliteratur Akten von öffentlichen und privaten Trägern, die Einblick einzelne Bewährungsfälle erlauben. Um die Erfahrungsebene der Betroffenen erfassen zu können, sollen zudem Interviews geführt werden.

Caroline Peters

Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung
Büro: Am Neuen Markt 1, Raum 1.21
E-Mail: caroline.peters [at] zzf-potsdam.de

Forschung

Freiheit auf Probe. Bewährungshilfe zwischen Resozialisierung und Risiko in der Bundesrepublik Deutschland, 1950-2000

Assoziiertes Dissertationsprojekt

Der Aussetzung einer Strafe oder eines Strafrestes zur Bewährung liegt der Gedanke der Resozialisierung zugrunde und damit die Annahme, dass sich jeder Mensch für ein Leben ohne Straftaten entscheiden könne. Das Bewährungshilfesystem unterlag jedoch seit seiner Institutionalisierung in den 1950er Jahren unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen von Hilfe und Kontrolle, die sich weit eher durch die veränderte soziale, wissenschaftliche und mediale Landschaft erklären lassen als durch kriminologische Datenerhebung. Tendenzen von Liberalisierung und Versicherheitlichung verliefen während des Untersuchungszeitraums zum Teil gleichzeitig.

Das Projekt untersucht die Idee und Praxis der Bewährungshilfe als eine Form des social engineering. Dabei wird nach den Regelkatalogen normativen Verhaltens der sich Bewährenden gefragt, die sozialpolitischen Regelungsstrategien staatlicher und gesellschaftlicher Akteure betrachtet und herausgearbeitet, inwieweit staatliche, kirchliche und private Träger auf Formen der Selbstregulierung setzten. Transnationale Bezüge werden insbesondere zu England hergestellt, wo sich das Bewährungshilfesystem schon früher als in Deutschland an Risikobewertungsstrategien orientierte.

Als Quellengrundlage dienen neben kriminologischer und sozialtherapeutischer Fachliteratur Akten von öffentlichen und privaten Trägern, die Einblick einzelne Bewährungsfälle erlauben. Um die Erfahrungsebene der Betroffenen erfassen zu können, sollen zudem Interviews geführt werden.

Caroline Peters

Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung
Büro: Am Neuen Markt 1, Raum 1.21
E-Mail: caroline.peters [at] zzf-potsdam.de

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