Zeitwort | 18.8.1932: Das Baden in anstößiger Badekleidung ist verboten
Mittwoch, 18. August 2021
SWR2
Der Radio-Beitrag der Sendereihe "Zeitwort" erinnert an den "Zwickelerlass": Am 18. August 1932 erließ Reichskommissar Franz Bracht die Badepolizeiverordnung. ZZF-Wissenschaftler Dominik Rigoll erläutert die politischen Hintergründe für die damalige Polizeiverordnung. Zum Audio-Beitrag auf SWR2 (4 Min.)
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