Forschungsprojekt
Finanziert durch das Land Berlin (Senatsverwaltung für Finanzen), setzt dieses Projekt einen Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses um.
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Gabriele Metzler (HU Berlin/ZZF Potsdam), Prof. Dr. Paul Nolte (HU Berlin), Prof. Dr. Martin Sabrow (ZZF)
In Kooperation mit den wissenschaftlichen Mitarbeitenden Dr. Jan-Henrik Friedrichs und Dr. Julia Hörath sollen die Forschungsergebnisse ist eine gemeinsame Monografie veröffentlicht werden. Eine Tagung ist für Herbst 2026 geplant.
Der heute allgemein als „Radikalenerlass“ titulierte Beschluss der Regierungen des Bundes und der Länder zur Überprüfung von Bewerber*innen für den öffentlichen Dienst auf deren Verfassungstreue vom 28. Januar 1972 wurde bis in die frühen 1990er-Jahre hinein in die Praxis umgesetzt. In diesen knapp zwanzig Jahren wurden 3,5 Millionen Personen von der Regelanfrage bei den Ämtern für Verfassungsschutz erfasst und ca. 11.000 Verfahren gegen Bewerber*innen für den öffentlichen Dienst von Bund und Ländern eingeleitet. In über 1.000 Fällen führten diese zur Nichteinstellung bzw. Entlassung aus dem öffentlichen Dienst. Der Erlass zählt heute zu den im zeithistorischen Diskurs überwiegend für verfehlt gehaltenen Maßnahmen der westdeutschen Innenpolitik im Spannungsfeld von „wehrhafter Demokratie“, Fundamentalliberalisierung und deutsch-deutscher Systemkonkurrenz.
In West-Berlin lagen die Fallzahlen nach bisherigem, aber zu hinterfragendem Kenntnisstand mit 68.000 Überprüfungen und 196 Nichteinstellungen bzw. Entlassungen signifikant höher als im Bundesdurchschnitt. Dabei ist noch zu klären, ob die Ursachen eher in einer rigideren Durchführung oder in den besonderen sozio-demographischen und politischen Verhältnissen West-Berlins zu suchen sind.
Am 2. September 2021 hat das Abgeordnetenhaus den Senat aufgefordert, „sicherzustellen, dass die auf der Grundlage des Radikalenerlasses vom 28. Januar 1972 erteilten Berufsverbote und deren Folgen für die Betroffenen wissenschaftlich aufgearbeitet und die Ergebnisse in geeigneter Weise öffentlich zugänglich gemacht werden“ (Drucksache Nr. 18/4041 und 18/3787).
Das an der Humboldt Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin angesiedelte Forschungsprojekt „Der Radikalenerlass in West-Berlin: Entstehung – Wirkung – Folgen" unter Leitung von Prof. Gabriele Metzler, Prof. Paul Nolte und Prof. Martin Sabrow kommt diesem Auftrag seit Januar 2024 nach. Das Projekt reiht sich ein in bereits existierende Forschungen zu anderen Bundesländern (Hamburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen). Durch eine intensive Einbeziehung von Zeitzeug:innen soll es allerdings die unterschiedlichen Perspektiven der beteiligten Akteur:innen stärker berücksichtigen als dies in der Forschung bislang geschehen ist. Zudem bietet der regionale Schwerpunkt auf West-Berlin die Chance, auch die Verflechtungsgeschichte der beiden deutschen Teilstaaten zu thematisieren.
Die Untersuchung konzentriert sich auf folgende Leitfragen aus drei Bereichen:
1.) Staatliche und politische Akteur:innen: Unter welchen parteipolitischen Konstellationen, öffentlichen Überlegungen und administrativen Erwartungen vollzog sich die Übernahme des Radikalenerlasses in West-Berlin? Lässt sich zu Recht von einer besonderen Härte der Beschlussanwendung im Ländervergleich sprechen, und wenn ja, worauf lässt sich diese zurückführen?
2.) Die Gruppe der vom Erlass Betroffenen: Wie gingen diese mit ihrem (drohenden) Berufsausschluss um? In welchem Maße organisierten sie Widerstand und wechselseitige Unterstützung, und welche Wirkung entfaltete dies? Welche Folgen zeitigte der Radikalenerlass für ihre beruflichen Karrieren, welche „eigensinnigen“ Auswegstrategien setzten sie ihm entgegen?
3.) Gesellschaftsgeschichtliche Verortung: Wie entwickelten sich von 1972 bis heute im politischen Raum und in der Öffentlichkeit Zustimmung zu, Enttäuschung über und Abkehr von der Praxis der Regelüberprüfung? Warum bildet der Radikalenerlass mit seinen erheblichen sozialen Folgen bis heute keinen herausragenden Erinnerungsort des gesellschaftlichen Gedächtnisses? Schließlich: Wie
lässt sich vor diesem Hintergrund die Praxis der Regelüberprüfung in die Geschichte der Bundesrepublik „nach 1968“ einordnen?