Research project
In diesem Projekt wird untersucht, wie Akteurinnen der Frauenbewegungen im 20. Jahrhundert Gerichte zu politischen Infrastrukturen machten: zu Orten der Aushandlung von Recht, staatlicher Macht und gesellschaftlichen Geschlechterverhältnissen sowie zu Ressourcen für den von ihnen angestrebten gesellschaftlichen Wandel. Dabei untersucht das Projekt die unterschiedlichen Formen, in denen Frauenrechtlerinnen und Feministinnen mit Gerichten interagierten, die historischen Bedingungen dieses Handelns mit und durch Recht sowie die beabsichtigten und unbeabsichtigten Folgen. In diachroner Perspektive wird dabei untersucht, wie sich die politischen Möglichkeiten und Grenzen dieses politischen Handelns im Gericht unter wechselnden rechtlichen, institutionellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten veränderten.
Im Zentrum stehen drei unterschiedliche Formen der Interaktion mit und in Gerichten: Erstens untersucht das Projekt Klagen und die politische Nutzung von Gerichtsverfahren. Gefragt wird, wie Akteurinnen der Frauenbewegungen Gerichte nutzten, um gesellschaftliche Diskriminierung herauszufordern, staatliche Politik in Frage zu stellen und öffentliche Kontroversen über Geschlechterverhältnisse zu führen. Dabei richtet sich der Blick weniger auf den juristischen Erfolg einzelner Gerichtsverfahren als auf die vielfältigen politischen und gesellschaftlichen Wirkungen, die Gerichtsverfahren vor, während und über den Prozess hinaus entfalten konnten. Auch das „Scheitern“ von Klagen wird so analytisch produktiv gemacht: Untersucht wird, wie Verfahren dazu beitrugen, neues Wissen zu erzeugen, Organisationsformen und Netzwerke hervorzubringen, Öffentlichkeit herzustellen und die Erfahrungen und Handlungsmöglichkeiten der Beteiligten zu verändern – unabhängig vom juristischen Ausgang des Verfahrens. Zugleich fragt das Projekt, wer überhaupt Zugang zu diesem politischen Handeln durch Gerichtsverfahren hatte und wie Frauenorganisationen etwa durch Rechtsberatungen und andere Unterstützungsstrukturen versuchten, diesen Zugang zu erweitern.
Zweitens betrachtet das Projekt die Beobachtung von Gerichtsverfahren, die nicht lediglich als passive Rezeption von Rechtsprechung verstanden wird, sondern als Form des politischen Handelns und der Wissensproduktion. Untersucht wird, wie Akteurinnen durch die Beobachtung und Dokumentation von Gerichtsverfahren Einblicke in die Rechtspraxis gewannen, Diskriminierung und geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung sichtbar machten und Wissen darüber entwickelten, wie staatliche Autorität in konkreten Verfahren hergestellt und ausgeübt wurde. Damit rückt neben der Differenz zwischen Recht als Norm und Recht als Praxis auch die Frage in den Blick, wie sich strukturelle Ungleichheit in rechtlichen Normen, Verfahren und Praktiken einschrien und sich in diesen reproduzierte.
Drittens untersucht das Projekt Interventionen im Gerichtssaal und fragt danach, wie Akteurinnen Gerichtsverfahren als politische und öffentliche Foren aneigneten und mit institutionell vorgegebenen Rollen, Kommunikationsformen und Grenzen umgingen, um politische Anliegen sichtbar zu machen. Dabei werden sowohl individuelle Interventionen von Angeklagten, Zeuginnen und Rechtsvertreter:innen als auch kollektive Formen des Protests und der politischen Aneignung des Gerichtssaals berücksichtigt.
Diese drei Formen der Interaktion werden nicht als voneinander getrennte Praktiken verstanden. Vielmehr untersucht das Projekt, wie Prozessführung, Prozessbeobachtung und Interventionen ineinandergreifen konnten, wie aus ihnen Wissen, Netzwerke und Öffentlichkeit hervorgingen und wie Gerichte dadurch zu politischen Infrastrukturen und Ressourcen der Frauenbewegung wurden. Von besonderem Interesse ist dabei die Frage, wer Zugang zu diesen Ressourcen hatte und wie soziale Ungleichheiten - etwa entlang der Dimensionen Klasse, sozialer Status, race oder anderer Differenzkategorien die Möglichkeiten und Wirkungen des politischen Handelns im Gericht prägten.
Damit rückt eine grundlegende Ambivalenz des Verhältnisses von Frauenbewegungen zu Recht und Staat in den Mittelpunkt: Recht konnte einerseits repressiv, diskriminierend und begrenzend wirken und andererseits als Ressource für Emanzipation und gesellschaftliche Veränderung dienen. Entsprechend betrachtet das Projekt Gerichte als Orte, an denen staatliche und gesellschaftliche Machtverhältnisse konstituiert und reproduziert wurden und deren Autorität Frauenbewegungen zugleich für ihre politischen Ziele nutzten. Es wird also untersucht, wie das politische Handeln im Zusammenhang mit Gerichten von Frauenbewegungen staatliche Macht und geschlechtsspezifische Ungleichheit in Frage stellte und dabei zugleich auf die Autorität und Verfahren des Staates zurückgriff. Es untersucht so, wie Praktiken im Gericht staatliche und rechtliche Machtverhältnisse reproduzierten, neu verhandelten und transformierten.
Frauenbewegung im Gericht: Klagen, Prozessbeobachtungen und Interventionen im Gerichtssaal im 20. Jahrhundert
Start of the project
August 2026
Ulrike Schaper
Leibniz Centre for Contemporary History Potsdam ZZF
Am Neuen Markt 1
14467 Potsdam
Email: ulrike.schaper [at] zzf-potsdam.de
Am Neuen Markt 1
14467 Potsdam
Email: ulrike.schaper [at] zzf-potsdam.de
