Die Thüringer AfD wollte Gedenkstätten verbieten, sich politisch zu äußern, und ist damit weitgehend vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Weimar hat in einem Urteil entschieden, dass Gedenkstätten politisch einordnen und informieren, jedoch keine konkreten Wahlempfehlungen abgeben dürfen. ZZF-Historikerin Irmgard Zündorf betont im Gespräch mit radioeins, dass Gedenkstätten nicht nur historische Fakten richtigstellen, sondern auch aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen einordnen müssen. Sie sieht das Urteil als Bestärkung für Gedenkstätten, ihre pädagogische Arbeit fortzusetzen und sich gegen Relativierungen der Geschichte zu stellen.