Es war ein innerdeutsches Tauschgeschäft Mensch gegen Ware, das parallel zur Existenz von Mauer und Grenzregime praktiziert wurde. Von 1963 bis 1989 kaufte die Bundesregierung über 33.000 politische Häftlinge aus DDR-Gefängnissen frei, im Gegenzug erhielt das SED-Regime Waren im Wert von rund drei Milliarden DM. Als bevollmächtigte Vermittler verhandelten die Berliner Rechtsanwälte Jürgen Stange (West) und Wolfgang Vogel (Ost) unter strikter Geheimhaltung über die Namen und jeweiligen Gegenleistungen. Im Auftrag der SED war das Ministerium für Staatssicherheit an der Durchführung der „Häftlingsaktionen“ an zentraler Stelle beteiligt.
Jan Philipp Wölbern legt die erste quellenfundierte Gesamtdarstellung zur Geschichte des Häftlingsfreikaufs vor, die in wesentlichen Teilen auf die Aktenüberlieferung beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zurückgreift. Im Kontext der deutsch-deutschen Beziehungen untersucht die Studie Entstehungsgeschichte, Entwicklung und Folgewirkungen des Häftlingsfreikaufs. Sie zeigt, dass er für beide Seiten eine Gratwanderung darstellte. Für den Westen, da er zwar unschuldig Inhaftierten zur Freiheit verhalf, die Gegenleistungen jedoch das SED-Regime stabilisierten. Noch größer waren die Widersprüche seitens der DDR: Einerseits wurden die Waren bzw. Devisen für Wirtschaft und Schuldendienst verwendet, doch demoralisierte der Freikauf die Mitarbeiter des Repressionsapparates, eröffnete Ausreisewilligen ein Schlupfloch in der Mauer und beschädigte das internationale Ansehen der DDR.
Rezension in der FAZ, 30. September 2014 "Menschlichkeit gegen Kasse" (nicht online)
Buchvorstellung am 10. April 2014, Berlin
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