Assoziiertes Dissertationsprojekt
Teilprojekt des Forschungsprojekts "Die Erwartung von Grenzen und die Begrenzung der Erwartungen"
Das Teilprojekt untersucht den steigenden Stellenwert ökonomischer Regulierungsinstrumente in der bundesdeutschen Umweltpolitik im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts und konzentriert sich dabei vor allem auf die Bedeutung wirtschaftswissenschaftlicher Expertise in Beratungsgremien wie dem Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (gegr. 1971). Die umweltpolitische Hinwendung zu ökonomischen Anreizen, die prohibitive Regulierungen zunehmend ergänzten, koinzidierte mit dem wissenschaftlichen Aufstieg der Umweltökonomik seit den 1970er-Jahren. Welche der inter- wie transnational diskutierten Steuerungsansätze rezipierten deutsche Berater und Entscheider, wie fiel ihr Urteil aus? Welche praktischen Erfahrungen im noch jungen Politikfeld machten sie geltend? Dabei bleibt die Perspektive nicht auf die Bundesrepublik beschränkt, sondern es wird auch der Einfluss der Umweltgremien der OECD und der EG bzw. EU untersucht.
Auf diese Weise soll geklärt werden, warum sich Umweltsteuern und -abgaben in der Bundesrepublik und in anderen westlichen Staaten zunehmend etablierten, die in den USA entwickelte Praxis des Zertifikathandels dagegen für die deutsche Debatte zunächst marginal blieb. Diese nicht auf das fiskalische Motiv reduzierbare Problematik soll unter anderem durch einen Vergleich der Tätigkeit des Sachverständigenrates mit dem Council on Environmental Quality der USA erhellt werden. Methodisch geht es dabei darum, das Verhältnis von wissenschaftlicher Beratung und Politik zu eruieren, indem die Rolle und Interaktion von Politikern, Beamten, den vom Sachverständigenrat zusätzlich konsultierten Experten sowie von Interessengruppen und NGOs im politischen Aushandlungsprozess genauer bestimmt wird. Umweltpolitik war auch ein Laboratorium für neue Formen von Governance sowie Quelle vielgestaltiger Implementierungsprobleme. Das Projekt fragt nach den Gründen für die Präferenz bestimmter umweltpolitischer Instrumente im Bundesministerium des Innern, im BMWi bzw. ab 1986 im Umweltministerium (BMU), welche auch für die EU-Gesetzgebung nachvollzogen werden soll.