Forschungsprojekt
(Bearbeiterin des Projekts vom 1.12.2017-31.12.2019 war Eszter Kiss)
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA, Bundespresseamt) war nach seiner Gründung im Oktober 1949 zunächst Teil des Bundeskanzleramts. Seit 1958 ist das BPA eine oberste Bundesbehörde mit der Aufgabe, die Regierung mit Informationen zu versorgen und umgekehrt der Öffentlichkeit das Regierungshandeln zu vermitteln. Damit besetzte das BPA in der jungen Bundesrepublik ein Feld, dessen nationalsozialistische Prägung kaum jemand in Zweifel zog: Regierungswerbung und Staatspropaganda.
Gegenstand des Forschungsprojekts, das den Zeitraum von der Staatsgründung bis in die Siebzigerjahre behandelt, sind erstens personelle Kontinuitäten zwischen den Institutionen der NS-Propaganda und dem Bundespresseamt. Zweitens soll die Frage beantwortet werden, welche Konzepte politischer Öffentlichkeitsarbeit sich in der Arbeit des BPA erkennen lassen, inwiefern sich diese an spezifisch nationalsozialistische Propagandaauffassungen anlehnten und wie sich der Wandel der Medienöffentlichkeit und internationale Einflüsse auf die Kommunikationsstrategien auswirkten. Drittens sollen diese Konzepte anhand der konkreten Praxis untersucht werden. Als Beispiele dienen hier etwa die Informationspolitik des BPA während der Verhandlungen über das Wiedergutmachungsabkommen mit Israel (1952), während des Eichmann-Prozesses (1961), im Kontext der Spiegel-Affäre (1962) und während der Geiselnahme israelischer Sportler bei den Olympischen Spielen in München (1972). Neben der sprachlichen Kommunikation wird auch die vom BPA verfolgte Bildpolitik untersucht.
Das Projekt ist ein Teilprojekt des Projekts Das Kanzleramt. Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit