Der Wandel der Rechtskultur von der spätsozialistischen zur postsozialistischen Gesellschaft am Beispiel des Ehescheidungsrechts 1980 – 2000

Ende des Projektes: September 2017

Abgeschlossenes assoziiertes Dissertationsprojekt

Das Forschungsprojekt untersucht den Wandel der Rechtskultur in Ostdeutschland vor dem Hintergrund des Verfalls des Staatssozialismus, der Revolution und der Systemtransformation nach dem Beitritt zur Bundesrepublik in der Zeit von 1980 bis 2000. 

Beim Übergang von der spät- zur postsozialistischen Gesellschaft fand in Ostdeutschland nicht nur ein institutioneller Um- und Aufbau des Rechtssystems statt – auch die Haltung der Bürger zu diesem System unterlag einem Wandel. In den 1980er Jahren hatte die Unzufriedenheit über staatliche Bevormundungen und Eingriffe zugenommen. Im revolutionären Umbruch 1989/90 setzten die Bürger hohe Erwartungen in Demokratie und Rechtsstaat. Im Zuge der Deutschen Einheit stießen diese gesellschaftlichen Prägungen und Erwartungen im Umgang mit dem Staat auf rechtsstaatlich elaborierte, jedoch „fremde“, Strukturen und Normen des bundesdeutschen Rechts- und Gerichtssystems. Dies hatte deutliche Auswirkungen auf den praktischen und mentalen Aneignungsprozess in der Systemtransformation und führte, so die Ausgangsthese, zu einer spezifisch ostdeutschen Rechtskultur innerhalb des geeinten Deutschlands. Das Projekt untersucht anhand des Scheidungsrechts als in der DDR ein leicht zugänglichem und hoch frequentiertem Rechtsfeld Wandlungsprozesse, Persistenzen und Eigenlogiken bei Juristen und rechtssuchenden Bürgern in Ostdeutschland.

Projektergebnisse:

Die Dissertation wurde am 7.September 2017 erfolgreich verteidigt.
Die Dissertationsschrift ist als Publikation 2018 unter dem Titel "Ostdeutsche Ehen vor Gericht. Scheidungspraxis im Umbruch1980-2000" als Band 6 in der ZZF-Buchreihe "Kommunismus und Gesellschaft"
 

Forschung

Der Wandel der Rechtskultur von der spätsozialistischen zur postsozialistischen Gesellschaft am Beispiel des Ehescheidungsrechts 1980 – 2000

Ende des Projektes: September 2017

Abgeschlossenes assoziiertes Dissertationsprojekt

Das Forschungsprojekt untersucht den Wandel der Rechtskultur in Ostdeutschland vor dem Hintergrund des Verfalls des Staatssozialismus, der Revolution und der Systemtransformation nach dem Beitritt zur Bundesrepublik in der Zeit von 1980 bis 2000. 

Beim Übergang von der spät- zur postsozialistischen Gesellschaft fand in Ostdeutschland nicht nur ein institutioneller Um- und Aufbau des Rechtssystems statt – auch die Haltung der Bürger zu diesem System unterlag einem Wandel. In den 1980er Jahren hatte die Unzufriedenheit über staatliche Bevormundungen und Eingriffe zugenommen. Im revolutionären Umbruch 1989/90 setzten die Bürger hohe Erwartungen in Demokratie und Rechtsstaat. Im Zuge der Deutschen Einheit stießen diese gesellschaftlichen Prägungen und Erwartungen im Umgang mit dem Staat auf rechtsstaatlich elaborierte, jedoch „fremde“, Strukturen und Normen des bundesdeutschen Rechts- und Gerichtssystems. Dies hatte deutliche Auswirkungen auf den praktischen und mentalen Aneignungsprozess in der Systemtransformation und führte, so die Ausgangsthese, zu einer spezifisch ostdeutschen Rechtskultur innerhalb des geeinten Deutschlands. Das Projekt untersucht anhand des Scheidungsrechts als in der DDR ein leicht zugänglichem und hoch frequentiertem Rechtsfeld Wandlungsprozesse, Persistenzen und Eigenlogiken bei Juristen und rechtssuchenden Bürgern in Ostdeutschland.

Projektergebnisse:

Die Dissertation wurde am 7.September 2017 erfolgreich verteidigt.
Die Dissertationsschrift ist als Publikation 2018 unter dem Titel "Ostdeutsche Ehen vor Gericht. Scheidungspraxis im Umbruch1980-2000" als Band 6 in der ZZF-Buchreihe "Kommunismus und Gesellschaft"
 

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