Update: Hygienekonzept des Leibniz-Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) bei öffentlichen Veranstaltungen

06.04.2022

Veranstaltungen können wieder in gewohntem Rahmen und in Präsenz stattfinden. Für externe Besucherinnen und Besucher behält sich das ZZF im Rahmen seines Hausrechts eine Maskenpflicht vor.

Alle Besucherinnen und Besucher, die Veranstaltungen im ZZF besuchen, bitten wir um die Beachtung folgender Hygiene-Regeln:

  • Bitte desinfizieren Sie am Eingang ihre Hände.
  • Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
  • Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist in den Räumlichkeiten des ZZF nach wie vor Pflicht. Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden.
  • Innerhalb der Veranstaltungsräumlichkeiten am ZZF gibt es ein Wegekonzept zur Steuerung des Zutritts und zur Wahrung des Abstandsgebotes. Bitte beachten Sie die Markierungen.
  • Beim Catering ist die Selbstbedienung untersagt.

Personen, die nicht zur Einhaltung der oben genannten Regeln bereit sind, muss das ZZF im Rahmen des Hausrechts den Zutritt verwehren.

 

 

 

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Update: Hygienekonzept des Leibniz-Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) bei öffentlichen Veranstaltungen

06.04.2022

Veranstaltungen können wieder in gewohntem Rahmen und in Präsenz stattfinden. Für externe Besucherinnen und Besucher behält sich das ZZF im Rahmen seines Hausrechts eine Maskenpflicht vor.

Alle Besucherinnen und Besucher, die Veranstaltungen im ZZF besuchen, bitten wir um die Beachtung folgender Hygiene-Regeln:

  • Bitte desinfizieren Sie am Eingang ihre Hände.
  • Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
  • Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist in den Räumlichkeiten des ZZF nach wie vor Pflicht. Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden.
  • Innerhalb der Veranstaltungsräumlichkeiten am ZZF gibt es ein Wegekonzept zur Steuerung des Zutritts und zur Wahrung des Abstandsgebotes. Bitte beachten Sie die Markierungen.
  • Beim Catering ist die Selbstbedienung untersagt.

Personen, die nicht zur Einhaltung der oben genannten Regeln bereit sind, muss das ZZF im Rahmen des Hausrechts den Zutritt verwehren.

 

 

 

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