Recht, Wissenschaft und Geschlecht: Die Reform des Abtreibungsparagraphen (§218) zur Zeit der deutschen Wiedervereinigung (1980–2000)

Beginn des Projektes: Dezember 2022

Forschungsprojekt

Das Projekt fragt nach den Beziehungen und Wechselwirklungen von Wissenschaft, Recht und Geschlecht am Beispiel der Reformdebatte des Abtreibungsparagraphen (§218 StGB) während der deutschen Wiedervereinigung. Bis heute gilt Schwangerschaftsabbruch als ein strafrechtlicher Tatbestand, deren juristischer Neuregelungsbedarf sich mit dem deutschen Einigungsvertrag massiv beschleunigte und als wichtige Etappe der juristischen Neuregelung und Zusammenlegung der Strafgesetzbücher der ehemaligen DDR und Bundesrepublik angesehen werden kann. Damit ist die Reform des §218 ein zentraler Bestandteil der postsozialistischen Transformationsphase und Ergebnis bereits Jahrzehnte andauernder  gesellschaftspolitischer Debatten in denen auch juristische Expert*innen die „rechtliche Einheit“ Deutschlands mitgestalteten. Das Projekt eruiert wie die Gesetzesreform 1992 zu Stande kam, die als alternativer Kompromissvorschlag – der sogenannte „dritte Weg“ – vor allem auch von rechtswissenschaftlichen Expert*innen geplant, vorbereitet und mit politischen Akteur*innen diskursiv verhandelt und letztlich umgesetzt wurde.

Das Projekt erforscht anhand von erstmals zugänglichem Archivmaterial den Einfluss der interdisziplinären Forschungsgruppe am Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, das von 1982 bis 2003 das Forschungsprojekt Der Schwangerschaftsabbruch im internationalen Vergleich: Rechtliche Regelungen - soziale Rahmenbedingungen - empirische Grunddaten durchführte und die Gesetzesreform begleitete. Im Anschluss an Studien zur deutschen Wiedervereinigung wird zudem thematisiert, welche Rolle ostdeutsche Expert*innen in der Strafrechtsreform spielten und warum die Reform nicht zu einer Abschaffung des Straftatbestandes führte, der ja in der DDR seit 1972 straffrei und mit einer Fristenlösung im Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft geregelt war.

Die Gesetzesreform des §218 kann als prägnantes Fallbeispiel für die bisher von medizinischen Expert*innen, Kirchen und den Frauenbewegungen bestimmten Debatte angesehen werden. Das kulturhistorische Forschungsprojekt greift dafür auf Perspektiven der Kultur-, Rechts-, Wissenschafts- und Geschlechtergeschichte zurück und nutzt Perspektiven der bio/body politics. Nicht zuletzt versteht sich das Projekt als wichtiger Beitrag zur Zeitgeschichte der postsozialistischen Transformationsphase und zur Erforschung des nationalsozialistischen Erbes im Strafrecht.

Dr. Juliane Scholz

Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam
Am Neuen Markt 1
14467 Potsdam

Büro: Am Neuen Markt 1, Raum 1.13
Tel.: +49 331 74510-127

E-Mail: juliane.scholz [at] zzf-potsdam.de
 

Forschung

Recht, Wissenschaft und Geschlecht: Die Reform des Abtreibungsparagraphen (§218) zur Zeit der deutschen Wiedervereinigung (1980–2000)

Beginn des Projektes: Dezember 2022

Forschungsprojekt

Das Projekt fragt nach den Beziehungen und Wechselwirklungen von Wissenschaft, Recht und Geschlecht am Beispiel der Reformdebatte des Abtreibungsparagraphen (§218 StGB) während der deutschen Wiedervereinigung. Bis heute gilt Schwangerschaftsabbruch als ein strafrechtlicher Tatbestand, deren juristischer Neuregelungsbedarf sich mit dem deutschen Einigungsvertrag massiv beschleunigte und als wichtige Etappe der juristischen Neuregelung und Zusammenlegung der Strafgesetzbücher der ehemaligen DDR und Bundesrepublik angesehen werden kann. Damit ist die Reform des §218 ein zentraler Bestandteil der postsozialistischen Transformationsphase und Ergebnis bereits Jahrzehnte andauernder  gesellschaftspolitischer Debatten in denen auch juristische Expert*innen die „rechtliche Einheit“ Deutschlands mitgestalteten. Das Projekt eruiert wie die Gesetzesreform 1992 zu Stande kam, die als alternativer Kompromissvorschlag – der sogenannte „dritte Weg“ – vor allem auch von rechtswissenschaftlichen Expert*innen geplant, vorbereitet und mit politischen Akteur*innen diskursiv verhandelt und letztlich umgesetzt wurde.

Das Projekt erforscht anhand von erstmals zugänglichem Archivmaterial den Einfluss der interdisziplinären Forschungsgruppe am Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, das von 1982 bis 2003 das Forschungsprojekt Der Schwangerschaftsabbruch im internationalen Vergleich: Rechtliche Regelungen - soziale Rahmenbedingungen - empirische Grunddaten durchführte und die Gesetzesreform begleitete. Im Anschluss an Studien zur deutschen Wiedervereinigung wird zudem thematisiert, welche Rolle ostdeutsche Expert*innen in der Strafrechtsreform spielten und warum die Reform nicht zu einer Abschaffung des Straftatbestandes führte, der ja in der DDR seit 1972 straffrei und mit einer Fristenlösung im Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft geregelt war.

Die Gesetzesreform des §218 kann als prägnantes Fallbeispiel für die bisher von medizinischen Expert*innen, Kirchen und den Frauenbewegungen bestimmten Debatte angesehen werden. Das kulturhistorische Forschungsprojekt greift dafür auf Perspektiven der Kultur-, Rechts-, Wissenschafts- und Geschlechtergeschichte zurück und nutzt Perspektiven der bio/body politics. Nicht zuletzt versteht sich das Projekt als wichtiger Beitrag zur Zeitgeschichte der postsozialistischen Transformationsphase und zur Erforschung des nationalsozialistischen Erbes im Strafrecht.

Dr. Juliane Scholz

Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam
Am Neuen Markt 1
14467 Potsdam

Büro: Am Neuen Markt 1, Raum 1.13
Tel.: +49 331 74510-127

E-Mail: juliane.scholz [at] zzf-potsdam.de
 

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